Man kann es wirklich lediglich bedenklich beantworten, sowie man die Größenordnungen nicht kennt. am günstigsten versteht man es an einem Beispiel: eine erlaubte Tätigkeit ausübt (die Tätigkeit darf nicht schlechthin verboten sein, wie zum Vorzeigebeispiel gewerbsmäßige Hehlerei) Die Berechnung der Gewerbesteuer ist nicht Freund und fein